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   RG, 17.10.1911 - Rep. II. 162/11   

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https://dejure.org/1911,73
RG, 17.10.1911 - Rep. II. 162/11 (https://dejure.org/1911,73)
RG, Entscheidung vom 17.10.1911 - Rep. II. 162/11 (https://dejure.org/1911,73)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1911 - Rep. II. 162/11 (https://dejure.org/1911,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Mängel des Verfahrens der ersten Instanz. Ungenauigkeit des Ausdrucks in der Urteilsformel. Verstoß gegen § 304 ZPO. Zurückverweisung durch das Berufungsgericht. Stellung des Reichsgerichts. 2. Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs, wenn auf Grund einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangel des Verfahrens. ; Feststellungsantrag. ; Vorabentscheidung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83

    Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage - Auslegung eines

    Diese Auffassung ist aber bereits in der Rechtsprechung des Reichsgerichts als zu eng angesehen worden (vgl. RGZ 77, 132, 136; RG JW 1902, 360 Nr. 8; 1934, 1494 Nr. 11; 1936, 511 Nr. 8; 1938, 3255 Nr. 35; WarnRspr 1912 Nr. 278; 1913 Nr. 70; SeuffArch 97 Nr. 16; HRR 1932 Nr. 2199; 1933 Nr. 340; s. auch Baltzer, Die negative Feststellungsklage aus § 256 I ZPO, 1980, S. 58 ff, 188 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 199/68

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Grundschulderwerb - Absehen von

    Nach der Auffassung, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1953, V ZR 162/52 (LM ZPO § 256 Nr. 16) vertreten hat, bedarf der Entschluß des Berufungsrichters, von Zurückverweisung abzusehen und stattdessen selbst zu entscheiden, einer Begründung, aus der das Revisionsgericht zu ersehen vermag, ob die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens gewahrt worden sind; das Fehlen einer solchen Begründung stellt einen - mit der Revision angreifbaren - Verfahrensverstoß dar (ebenso BGHZ 23, 36, 50 f [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; anderer Meinung Wieczorek, ZPO § 540 Anm. A II; vgl. auch RGZ 61, 409, 413; 77, 132, 138 f; 93, 152, 155).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 143/73

    Feststellungsklage bezüglich einer Zurückzahlung eines als Abschlag auf

    Auch über sie kann dem Grunde nach entschieden werden, wenn der Anspruch, gegen den sie sich wendet, nach Grund und Betrag streitig ist (ebenso RG HRR 1930 Nr. 1661; wohl auch RGZ 77, 132, 136 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 153/58

    Auftragsverhältnis hinsichtlich des Anteilserwerbs eines Grundstücks -

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, wie das Berufungsgericht in seinen früheren Ausführungen an sich nicht verkennt, der Auftrag, ein Grundstück als verdeckter Stellvertreter im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, formfrei, weil die Pflicht zur Übereignung an den Auftraggeber lediglich die gesetzliche Folge des Auftragsverhältnisses ist und das Grundstück von vornherein nur als Durchgangsposten in das Vermögen des Beauftragten kommt (RGZ 77, 132; 54, 78; 91, 70 Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1959 V ZR 46/58 WM 1959, 1288).
  • BGH, 24.10.1952 - V ZR 31/51

    Rechtsmittel

    Es kann infolgedessen dahingestellt bleiben, ob nicht ein etwaiges Treuhandverhältnis als Auftrag im Sinne der §§ 662 ff BGB anzusehen wäre, so daß sich die Pflicht der Klägerin zur Rückgewähr des Grundstücks aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergeben und die Beobachtung der in § 313 BGB vorgeschriebenen Form sich erübrigen würde (RGZ 54, 78; 77, 132; vgl. auch RGRK § 313 Anm. 1 S. 618 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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